Alles geregelt

Unsere AGB

Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Genusswerkstatt das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.

Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, u.s.w. werden nach den Listenpreisen berechnet.

Reklamation:
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch der vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.

Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Genusswerkstatt keine Haftung.

Zahlung:
Unsere Leistungen sind 10 Tage vor dem Event fällig.

Eigentumsvorbehalt:
Bei allen Aufträgen behält sich die Genusswerkstatt das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

Stornierung:
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar.
Es gelten die im Vertrag beschriebenen Stornierungsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, München.